Akkreditierung | Zertifizierung
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Rahmendokumente

Die Wissenschaftliche Kommission hat das 30-jährigen Jubiläum von UNIcert® zum Anlass genommen, die Rahmendokumente zu überarbeiten. So gibt es nun aktuelle Versionen der Rahmenordnung, der Erläuterungen zur Erstellung einer UNIcert®-Ausbildungs- (…)
Akkreditierungsverfahren allgemein

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Verfahren, den Kosten und Zeiträumen.
Niveaustufenbeschreibungen

Seit 1992 sind 30 verschiedene Sprachen Teil des UNIcert®-Netzwerks. Für diese Sprachen haben die Mitglieder des UNIcert®-Netzwerks konkrete Beschreibung der erworbenen Kompetenzen entwickelt. Diese informiert durch sog. Can-Do-Statements über die (…)
Unterlagen und Informationen zur Reakkreditierung
Reakkreditierungsportal
Reakkreditierung auf Basis der eingereichten Unterlagen
Die Reakkreditierung auf Basis der eingereichten Unterlagen stellt die Transparenz hinsichtlich des Ausbildungs- und Prüfungskonzepts sowie deren Zertifizierung in den Mittelpunkt. Die Prüfung und Bewertung der eingereichten Dokumente ist vorrangig (…)
Reakkreditierung mit Begehung
Bei der Reakkreditierung mit Begehung sehen sich Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission die gesamte Einrichtung in ihrem Arbeitsalltag an. Die Reakkreditierung mit Begehung beruht daher auf der Prüfung der eingereichten Unterlagen (…)
einzureichende Unterlagen
Mit Ihrem Akkreditierungsantrag (diesen können Sie als PDF herunterladen und direkt im Dokument ausfüllen) lernen wir Sie und Sie uns kennen. Daher benötigen wir einige Unterlagen, um uns ein Bild (…)
Kosten

Die Kosten der Verfahren sind gedeckt durch die Jährliche UNIcert®-Gebühr. Diese beinhaltet eine Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 7%. Alle zehn Jahre sind zusätzlich die im Rahmen des Verfahrens angefallenen Reise- und Aufenthaltskosten des Gutachter*innenteams zu übernehmen.
Turnus

Zeitlicher Ablauf der Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren bei UNIcert.
Re-Akkreditierung

Jede Einrichtung bzw. jedes Programm muss regelmäßig reakkreditiert werden. Aktuelle Erkenntnisse der Forschung werden dabei genauso zu Grunde gelegt wie neue Vorgaben im Hochschulbereich (z.B. verbindliche Regelungen zu Nachteilsausgleichen).