Ziel der Reakkreditierungsverfahren ist ein ganzheitliches, systematisches Qualitätsmanagement zur Gewährleistung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität sowie dessen kontinuierliche Weiterentwicklung. Durch die regelmäßige Reakkreditierung soll eine wiederkehrende interne Qualitätssicherung der akkreditierten Einrichtungen angestoßen bzw. intensiviert werden. Das heißt:
- ein Prozess der Selbsteinschätzung und -wahrnehmung einer Einrichtung
- ein regelmäßiger Vergleich zwischen den angestrebten Zielen und Standards und dem Ist-Zustand
- eine Stärkung der internen (Selbst)Kontrollmechanismen und deren regelmäßige Anpassung
- eine Verbesserung der internen Kommunikation zwischen den Lehrenden sowie zwischen Lehrenden und Studierenden.