Hier finden Sie ein Wörterbuch mit den wichtigsten Schlagwörtern, die Ihnen im UNIcert®-Kontext begegnen. Sollten Sie Fragen darüber hinaus haben oder ausführlichere Antworten benötigen, so kontaktieren Sie bitte die Arbeitsstelle Dresden.
Akkreditierung
Die Akkreditierung wird ausgesprochen, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Nach erfolgreicher Akkreditierung erhält die Hochschuleinrichtung eine Akkreditierungsurkunde und damit die Berechtigung, Studierenden eine Sprachausbildung (inkl. Prüfungen) nach Vorgaben der UNIcert®-Rahmenordnung in den akkreditierten Sprachen und für die akkreditierten Niveaustufen anbieten zu können. Akkreditierungen enden entweder am 31. März oder am 30. September eines Jahres. Für die Hochschule beginnt mit der Akkreditierung die Möglichkeit, sich aktiv in die Arbeit des UNIcert®-Verbunds einbringen zu können. Sie ist nun Teil des Verbunds und kann neben den Qualitätssicherungsinstrumenten auch alle weiteren Angebote wie Austausch, Schulungsmaterialien, Treffen etc. nutzen.
AKS
Träger von UNIcert® ist der Arbeitskreis für Sprachenzentren an Hochschulen (AKS e.V.). Eine Akkreditierung durch UNIcert® setzt eine Mitgliedschaft im AKS voraus.
Arbeitsstelle
Neben den ehrenamtlich tätigen Kommissionsmitgliedern gibt es eine sich verändernde Zahl von hauptamtlich arbeitenden Arbeitsstellen. Diese aktuell aktive und wichtigste Arbeitstelle befindet sich in Dresden (Stand Herbst 2023). Die Arbeitsstellen unterstützen die Kommission: Die Arbeitsstelle Dresden fungiert als Schnittstelle zwischen den Mitgliedern von UNIcert® und der UNIcert®-Kommission, übernimmt die Betreuung und Beratung der akkreditierten sowie zu akkreditierenden Einrichtungen und koordiniert die (Re-)Akkreditierungsverfahren. In ihren Händen liegt die gesamte Geschäftsführung.
Auflagen
Die Akkreditierung wird unter Auflagen ausgesprochen, wenn kleinere Mängel bestehen, die voraussichtlich innerhalb von wenigen Monaten behebbar sind.
Austausch
Austausch ist ein zentrales Element des UNIcert®-Verbunds. Neben der Berechtigung Zertifikate auszustellen, profitieren Hochschulen von einer Art community of practice, d.h. von kollegialen Expert*innen, die vor gleichen Problemen stehen und sich gegenseitig unterstützen bzw. zusammen neue Ideen und Synergien entwickeln können.
Begehung
In regelmäßigen Abständen finden Begehungen der einzelnen Einrichtung statt, d.h. Begutachtungen der Sprachlehreinrichtungen vor Ort, bei der u.a. Gespräche mit Programmverantwortlichen, Lehrenden, Studierenden und der Hochschulleitung geführt werden. Anschließend erhält die Einrichtung einen umfangreichen Evaluationsbericht, der Selbstanalyse und externe Eindrücke miteinander kombiniert. Begehungen bieten die Chance einer kollegialen Analyse von Stärken und Schwächen der Einrichtung und deren Entwicklungspotential. Begehungen führen außerdem zu einer höheren Sichtbarkeit der Sprachlehreinrichtung innerhalb der Hochschule.
Berater*in
Berater*innen unterstützen die Einrichtung bei Problemen und begutachten die (Re-)Akkreditierungsunterlagen. Daneben gibt es in jedem Verfahren ein zweites Kommissionsmitglied, das die Unterlagen der Einrichtung ebenfalls prüft. Sie als Einrichtungen können, dürfen und sollten Ihre Berater*innen zu Absprachen im Vorfeld der (Re-) Akkreditierung gern kontaktieren. Falls Sie unsicher sind, wer Ihre Einrichtung betreut, wenden Sie sich an die Arbeitsstelle Dresden.
digitale Lehre
(Fremd)sprachen lassen sich nicht ausschließlich asynchron und über Distanz vermitteln, aber es gibt vielfältige Möglichkeiten, mit digitaler Unterstützung synchrone Phasen anzubieten, die für Interaktion und mündliche/schriftliche Produktion genutzt werden können. Über verschiedene Dienste und Tools kann „Präsenzlehre“ in kleinen wie größeren Gruppen stattfinden, die dann durch weitere eLearning-Elemente ergänzt werden können. So gibt es z.B. viele didaktisch-methodische und technische Möglichkeiten, Studierende zu veranlassen, sich schriftlich und mündlich auf digitalem Weg ausdrücken, z.B. mithilfe von kollaborativen Schreibtätigkeiten wie Wikis, Foren bzw. Podcasts, Videoclips, Webkonferenzen und interaktiver Gruppenarbeit über Skype, Zoom, BigBlueButton etc..
Viele UNIcert®-akkreditierte Einrichtungen nutzen seit langem die Vorteile von eLearning, um ihre Präsenzlehre sinnvoll zu ergänzen, und können zielführende Hinweise zur Erarbeitung von eLearning-Konzepten und Materialien für die online-Lehre empfehlen. So werden einige Einrichtungen auf Blended Learning-Kurse setzen – mit 50% synchroner Präsenzlehre und 50% asynchroner Präsenzlehre oder Online-Gruppenarbeit zzgl. Selbststudium. Manche Lehrkräfte setzen dabei feste Zeiten für die Online-Gruppenarbeit und werden sich in die Gruppenarbeit zuschalten und Feedback und Unterstützung geben. Andere bieten speziell terminierte kursspezifische Online-Sprechstunden an.
Erweiterung
Die Einrichtungen können ihr bereits akkreditiertes Sprachenprogramm zwischen den Verfahren jederzeit um bestimmte Sprachen oder Stufen erweitern, wenn sich Bedarfe ändern. Die sog. Erweiterung der Akkreditierung ist i.d.R. unkompliziert. Wir benötigen einen formlosen Antrag (E-Mail), die entsprechenden Modulbeschreibungen und Musterzertifikate sowie die geänderte Ausbildungs-/Prüfungsordnung.
Evaluationsbericht
Im Anschluss an ein Verfahren mit Begehung erhält die Einrichtung von UNIcert® einen (Re)Akkreditierungsbericht sowie ein Executive Summary, ggf. mit Empfehlungen und Auflagen. Im Anschluss an ein Verfahren ohne Begehung erhält die Einrichtung von UNIcert® ebenfalls eine Einschätzung ihrer Arbeit wie sie in den eingereichten Unterlagen dokumentiert wurde, ggf. mit Empfehlungen und Auflagen.
GeR
Wie alle Sprachkurs- und Testanbietenden in Europa bezieht sich UNIcert® auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR) – interpretiert den GeR aber speziell für die Bedarfe und Bedürfnisse angehender Akademiker*innen. Grundsätzlich orientiert sich danach UNIcert® Basis an Stufe A2, UNIcert® I an Stufe B1 des GeR, UNIcert® II an Stufe B2 des GeR, UNIcert® III an Stufe C1 des GeR und UNIcert® IV an Stufe C2 des GeR – allerdings mit einem jeweils hochschulspezifischen Zuschnitt, den die üblichen Testsysteme nicht bieten.
Gutachter*in
Die Berater*innen der Einrichtungen werden in der laufenden (Re-) Akkreditierung auch Gutachter*innen genannt, da sie im Verfahren die Unterlagen prüfen und begutachten.
Handlungsorientierung
UNIcert® bestärkt seine Einrichtungen in der Umsetzung eines handlungsorientierten Konzepts, in dem ab Anfängerniveau mit aktuellen und authentischen Materialien gearbeitet wird und das Aufgabenstellungen beinhaltet, die tatsächlich im wirklichen Leben vorkommen, d.h. Aufgaben situativ eingebettet werden. Dies gilt sowohl in der Ausbildung als auch beim Testen und Prüfen.
Ist ein handlungsorientierter Lehr-/Lernansatz auch digital möglich?
Ein handlungsorientierter Unterricht kann prinzipiell für alle Fertigkeiten und bereits in den Anfangskursen auch mit digitalen Formaten realisiert werden. Dies setzt jedoch unbedingt voraus, dass (synchrone) „Präsenzzeiten“ eingeplant werden und in regelmäßigen Abständen gewährleistet wird, dass für Studierende Sprechanlässe und Interaktionsmöglichkeiten vorhanden sind.
Hochschulspezifik
UNIcert® legt besonderen Wert darauf, dass die hochschulspezifische und hochschuladäquate Fremdsprachenausbildung die Besonderheiten der Teilnehmenden (u.a. sind sie lerngewohnt), der Zielsetzungen (u.a. Vorbereitung auf wissenschaftliches Arbeiten, Studium/Karriere im Ausland) und der Arbeitsformen an Hochschulen angemessen berücksichtigt, sowohl inhaltlich als auch methodisch.
Jährliche UNIcert®-Gebühr
Die Jährliche UNIcert®-Gebühr, die zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag des AKS erhoben wird, beträgt 700 Euro. Sie trägt zur Erhaltung der Infrastruktur mit den beiden Arbeitsstellen bei und beinhaltet die Kosten für die gesamten Verfahren (ausgenommen Reisekosten bei Begehungen). Bei Workshops und Fortbildungen erhalten UNIcert®-Mitglieder vergünstigte Konditionen.
Kommission
Die Wissenschaftliche UNIcert®-Kommission, die aus Ehrenamtlichen besteht, die selbst in der Sprachlehre an Hochschulen tätig sind, kontrolliert in regelmäßigen Abständen, dass die Lehre an den Mitgliedseinrichtungen modernsten Qualitätsstandards entspricht. Die Kommissionsmitglieder stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die inhaltliche Weiterentwicklung der UNIcert®-Konzeption.
Kumulation
Nicht für alle Ausbildungsstufen ist eine UNIcert®-(Abschluss-)Prüfung vorgesehen; Voraussetzung ist sie für den erfolgreichen Abschluss der UNIcert®-Niveaus III und IV. Die UNIcert®-Niveauabschlüsse für die Stufen Basis, I und II können auch kumulativ erfolgen, um die Studierenden von Prüfungen zu entlasten. Es werden dabei die vier Fertigkeiten vor der abschließenden Kurs-/Modulprüfung der entsprechenden Niveaustufe getestet – und müssen jeweils bestanden sein. Die Endnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Ergebnisse. Zu den Details der Kumulation nutzen Sie bitte auch unser Infoblatt.
Leitungsteam
Bis zu drei Personen aus der Wissenschaftlichen UNIcert®-Kommission bilden als Leitungsteam den Vorsitz von UNIcert®. Aktuell sind dies Dr. Johann Fischer und Grazia Caiati.
Niveaustufenbeschreibungen
Die von der UNIcert®-Kommission ausgearbeiteten Beschreibungen der UNIcert®-Niveaustufen sind als Can-do-Statements formuliert. Nutzen Sie die Beschreibungen für die Rückseite der Zertifikate, damit klar ist, über welche Kompetenzen Zertifikatsinhaber*innen verfügen. Die Beschreibungen gibt es für alle akkreditierten Sprachen. Sollten Sie Fehler finden, Änderungen vorschlagen wollen oder eine Sprache ergänzen möchten, wenden Sie sich bitte an mail@unicert-online.org.
Portfolioprüfung
UNIcert® unterstützt Einrichtungen bei der Entwicklung alternativer Prüfungsformen, etwa in Form eines Portfolios. Studierende müssen nicht alle Leistungen zu Semesterende erbringen, sondern können diese auch kontinuierlich im Rahmen der Ausbildung und auf verschiedene Art und Weise erbringen.
Prüfung
Bevor Studierende zu einer UNIcert®-Prüfung zugelassen werden (und auf diese Weise ein UNIcert®-Zertifikat erwerben können), ist die entsprechende Fremdsprachenausbildung über mehrere Semester erfolgreich zu durchlaufen. Das UNIcert®-Zertifikat ist also eine Ausbildungsbescheinigung und kein isolierter Sprachstandstest. Die Abschlussprüfung einer UNIcert®-Ausbildung besteht in der Regel aus vier Teilen: (mindestens) „Leseverstehen“, „Schriftliche Produktion und Interaktion“, „Hörverstehen“ bzw. „Audio-visuelles Verstehen“ und „Mündliche Produktion und Interaktion“, die vom Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sein sollen. Sie beinhaltet insbesondere die verschiedenen Modi von Kommunikation (Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation).
Qualitätssiegel
UNIcert® ist das Qualitätssiegel für die Ausbildung, das Prüfen und Testen und Zertifizieren von Fremdsprachenkompetenzen im Hochschulkontext. Akkreditierte Mitglieder verpflichten sich zu gemeinsamen Standards und entwickeln diese kontinuierlich aufgrund aktueller Forschungen und Erkenntnisse weiter.
Rahmenordnung
Mit dem Antrag auf Akkreditierung verpflichten sich die Einrichtungen dazu, die Standards des UNIcert®-Verbunds einzuhalten, die zum Großteil in der Rahmenordnung niedergelegt sind (u.a. Verzahnung von Ausbildungsinhalten mit geeigneten Formen der Kompetenzüberprüfung). Beim Aufbau eines UNIcert®-Programms sind die Festlegungen der Rahmenordnung als Richtlinien von großer Bedeutung.
Reakkreditierung
Das Verfahren der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung dient UNIcert® als Qualitätssicherungsinstrument. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung von:
- Qualitätsstandards entsprechend den Grundsatzdokumenten des UNIcert®-Verbundes sowie der Standards des Europäischen Verbandes der Hochschulsprachenzentren CercleS und des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) des Europarates
- Transparenz hinsichtlich der Ausbildungs- und Prüfungskonzepte sowie deren Zertifizierung
- Vergleichbarkeit fremdsprachlicher Ausbildungs- und Prüfungskonzepte sowie
- der dazu notwendigen Ressourcenausstattung.
Regionaltreffen
Regionaltreffen finden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen in fast allen Regionen Deutschlands statt (bspw. Nordrhein-Westfalen) und sind Treffen der akkreditierten Einrichtungen vor Ort. Sie bieten Möglichkeiten und Gelegenheiten zum kollegialen Austausch und zur gemeinsamen Erarbeitung individuell gewählter Themenstellungen. Sie helfen dadurch bei der Weiterentwicklung sowohl der Arbeit in den einzelnen Einrichtungen als auch von UNIcert® als Netzwerk.
Rückmeldung
Am Ende eines jeden Semesters lassen uns die Einrichtungen wissen, wie viele Zertifikate sie ausgestellt haben. Das dafür vorgesehene Formular erhalten Sie zusammen mit der Erinnerung an diese Rückmeldung. Aus den Daten ergibt sich unsere Statistik.
Selbstdokumentation
Dieses mehrere Seiten umfassende Formular ist essentieller Teil der Unterlagen zur (Re-)Akkreditierung. Hier geben die Einrichtungen alle relevanten Informationen, von den Kontaktdaten über die Ausstattung bis zum Lehrkonzept.
Sprachenvielfalt
UNIcert® steht für Vielfalt, auch in den akkreditieren Sprachen.
Stufen
UNIcert® bezieht sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), dessen Niveaustufenbeschreibungen für Fremdsprachenkenntnisse europaweit bekannt sind, und legt sie hochschulspezifisch aus (Übersicht).
Teilnahmepflicht (auch in digitaler Lehre)
In UNIcert® Kursen gilt Anwesenheitspflicht. Bei Verlagerung der didaktischen Aktivitäten auf digitale Formate ist eine zeitliche Quantifizierung jedoch nur bedingt ermöglicht. Als Referenzpunkt sollten vor allem die übliche Zielmarke und der Umfang an Lehrinhalten verwendet werden. Ziel sollte dabei sein, das angestrebte und in den Modulbeschreibungen bzw. Ausbildungsordnungen definierte Sprachniveau mit einem vergleichbaren Workload unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erreichen. Der aktive Beitrag unserer Studierenden ist dabei genauso entscheidend wie der Arbeitsaufwand der Lehrenden. Die Aufgaben für die Studierenden und die Bedingungen des Ausbildungsprogramms sollten Lehrende zu Beginn klar und transparent formulieren. Dazu gehören unter anderem Lernpakete, Fristen, gemeinsam festgelegte Verhaltensregeln, Erwartungshaltungen und natürlich Kriterien für den (quantitativ und qualitativ) erfolgreichen „Besuch“ der Lehrveranstaltung.
Ein positiver Aspekt digital unterstützter Lehre ist, dass die „Teilnahme“ leichter kontrolliert werden kann, indem man Fristen für die Einreichung von Hausaufgaben setzt und die Teilnahme an Diskussionsrunden oder Forenbeiträgen und Chats überprüft. Wie bei bereits bestehenden Blended Learning-Angeboten kann eine Quantifizierung der Anwesenheit z.B. über die Möglichkeiten der Lernplattform bei asynchronen Unterrichtsphasen, über die Anwesenheit in synchronen Einheiten und vor allem über die Quantifizierung der erledigten Aufgaben erfolgen. Die physische Präsenz kann somit durch das Abarbeiten sinnvoller Arbeitspakete ersetzt werden. Für synchrone Sitzungen sollte Anwesenheitspflicht wie üblich eingefordert werden. Sinnvoll ist sicherlich das Vorhalten von „Ersatzleistungen“, falls es bei synchronen Unterrichtsphasen technische Probleme gibt.
Workshop
Im November eines jeden Jahres findet unser UNIcert®-Fortbildungsworkshop für Interessierte und für Mitarbeiter*innen akkreditierter Einrichtungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt, der sog. Externe UNIcert®-Workshop. Hier gibt es die Möglichkeit, die Mitglieder der Wissenschaftlichen UNIcert®-Kommission kennen zu lernen und gemeinsam an verschiedenen UNIcert®-relevanten Themen zu arbeiten.
Zertifikate
UNIcert®-Zertifikate werden dann ausgestellt, wenn Sie die dazugehörige Ausbildung und Prüfung absolviert haben. Auch wenn es keine komplett einheitlichen UNIcert®-Zertifikate gibt, müssen sie gewissen Standards genügen, z.B. muss jedes Zertifikat den Verweis auf den GeR enthalten und in Deutsch, Englisch und der Zielsprache ausgestellt sind. UNIcert®-Zertifikate sind also trotz dezentraler Ausstellung auf den ersten Blick als solche zu erkennen und informieren durch sog. Can-Do-Statements auf der Rückseite auch Abnehmer*innen außerhalb des Hochschulbereichs über die erworbenen Fremdsprachenfähigkeiten und den Grad ihrer Beherrschung.