Die erste Akkreditierung erfolgt für drei Jahre. Im Interesse der Qualitätssicherung erfolgt jede weitere Akkreditierung für maximal fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden:
Jede zweite Akkreditierung, d.h. nach zehn Jahren, findet rein dokumentengestützt statt.
Zwischen den Verfahren hält mindestens ein Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission regelmäßigen Kontakt zur Einrichtung, informiert über Neuerungen und berät bei eventuell auftretenden Fragen.
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