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Die Erstakkreditierung erfolgt für drei Jahre auf der Basis der eingereichten Unterlagen. Die Prüfung und Bewertung der eingereichten Dokumente ist darauf ausgerichtet festzustellen, ob die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Kursbeschreibungen sowie die äußeren Voraussetzungen den Vorgaben der UNIcert®-Rahmenordnung entsprechen. Wichtig ist dabei, dass die eingereichten Unterlagen zeigen, dass eine hochschulspezifische, hochschulbezogene und hochschuladäquate Fremdsprachenausbildung angeboten wird, die sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) orientiert.
Informationen zum Ablauf der Akkreditierung finden Sie hier: Graphische Darstellung des Ablaufs- Erstakkreditierung