Hinter UNIcert® steht der AKS und der europäische Dachverband der Sprachenzentren CercleS. Darüber hinaus ist UNIcert® Mitglied im Network of University Language Testers in Europe.
Sowohl im UNIcert®-Netzwerk als auch in NULTE gilt die Vereinbarung der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse in den akkreditieren Sprachen. Auch die Mehrzahl der nicht-akkreditierten Hochschulen in Deutschland erkennt UNIcert®an. Eine erste Übersicht zur Akzeptanz der Zertifikate in Deutsch und Englisch für den Hochschulzugang hat die Universität für Politikwissenschaft und Recht Nordwestchinas in Xi’an, begonnen. Unsere Erfahrung ist jedoch, dass die Aussagekraft solcher Listen aufgrund des föderalen Bildungssystems und der Autonomie der Studiengänge begrenzt ist. Lesen Sie hierzu auch unser Infoblatt Fremdsprachenkenntnisse im Kontext von Bachelor- und Masterstudiengängen
UNIcert® wird auch vom DAAD anerkannt: „Erwerben Sprachkursteilnehmende ein UNIcert®-Zertifikat auf dem geforderten Niveau, so reicht dieses als Sprachnachweis aus.“
UNIcert® wird vom Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen Stuttgart anerkannt. Nicht anerkannt wird UNIcert® für Anträge auf Staatsbürgerschaft, Visa und die Erlaubnis an einer deutschen Hochschule auf Deutsch zu studieren. Dies entspricht aber auch nicht der Zielsetzung des Zertifikats, angehende Akademiker*innen für eine wissenschaftliche und qualifizierte berufliche Tätigkeit in und außerhalb der Universität zu befähigen.
Außerhalb des Kontextes von UNIcert® führt häufig genug eher der Bekanntheitsgrad eines Zertifikats zur Anerkennung statt die genauere Kenntnis über dessen Ziel und Aussage. Darum finden Sie auf der Rückseite des UNIcert®-Zertifikats zusätzlich eine genaue Beschreibung des Kompetenzniveaus der erworbenen Stufe auf Deutsch, Englisch und in der Zielsprache. Dies ermöglicht meist die Anerkennung dieses Zertifikats im In- und Ausland.
Außerdem hilft Ihnen der Bezug der UNIcert®-Stufe zum Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR) bei der Einschätzung des Könnens.
Verweisen Sie bei Problemen in der Anerkennung auch gern auf die Arbeitsstelle Dresden.