Das UNIcert®-Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges (Peer-) Evaluationsverfahren, das in einer Zertifizierung für den hochschulspezifischen Fremdsprachenunterricht einer Einrichtung mündet. Praktisch bedeutet dies:
- Einrichtungen sind am Ende des Verfahrens berechtigt, eine UNIcert®-akkreditierte Fremdsprachenausbildung anzubieten und entsprechende Sprachzertifikate auszustellen. Sie ermöglichen den eigenen Studierenden den Erwerb von sprach- und institutionsübergreifend vergleichbaren Zertifikaten.
- Zum anderen zeigen die Einrichtungen nach außen, dass ihre Arbeit, ihr Ausbildungssystem und die Kompetenzen, die sie den Studierenden vermitteln, hohen Qualitätsanforderungen unterliegen und europaweiten Standards entsprechen.
- Nicht unbedeutend ist auch, dass Einrichtungen im Rahmen der Akkreditierung die eigene Arbeit in regelmäßigen Abständen reflektieren und kollegiales Feedback von Expert*innen erhalten. Aus diesem Grund bietet UNIcert® neben den in der Rahmenordnung und weiteren Grundsatzpapieren definierten Mindeststandards insbesondere auch die Möglichkeit, individuelle Besonderheiten der Einrichtung und einzelner Programme zu berücksichtigen.
Die Akkreditierung muss regelmäßig erneuert werden. Zu diesem Verfahren gehört eine Selbstevaluation mit einer abschließenden Stärken-Schwächen-Analyse in den Bereichen Ausbildung, Prüfung und Organisation sowie Forschung (soweit letztere aufgrund der Rahmenbedingungen vor Ort möglich ist).