Die Reakkreditierung auf Basis der eingereichten Unterlagen stellt die Transparenz hinsichtlich des Ausbildungs- und Prüfungskonzepts sowie deren Zertifizierung in den Mittelpunkt. Die Prüfung und Bewertung der eingereichten Dokumente ist vorrangig darauf ausgerichtet festzustellen, wie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung mit Leben erfüllt werden, d.h. wie die Hochschulspezifik der Ausbildung umgesetzt wird und inwieweit die Prüfungen den gewünschten Qualitätsstandards entsprechen. Eine umfangreiche Selbstevaluation gibt der Einrichtung dabei Gelegenheit, eigene Stärken und Schwächen in den Bereichen Ausbildung, Prüfung und Organisation sowie Forschung (soweit aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen möglich) zu analysieren und darzustellen. Diese wird durch die externe Sicht des Gutachter*innenteams auf die Unterlagen ergänzt und auf der Grundlage aller Ergebnisse aus interner und externer Evaluation werden schließlich gemeinsam Maßnahmen abgeleitet, die von der Einrichtung im Einvernehmen mit der UNIcert® -Kommission umgesetzt werden. Die Reakkreditierung auf Basis eingereichter Unterlagen schließt daher formell mit einem im Kern standardisierten, d.h. in allen Hochschulen eingesetzten, und in Teilen an die spezifischen Bedürfnisse der Einrichtung angepassten, Bericht ab.
Graphische Darstellung des Ablaufs
Einzureichende Unterlagen